Wie werde ich Züchter?


Startseite

 

Beschreibung

Bildergalerie

Psittakose

Futter

Giftpflanzen

Zuchtanlage

Zuchtboxen

Nistkasten

Inzucht

Kreuzungszucht

Linienzucht

Zuchtstamm

Zuchtverbände

Literatur

Eine der wichtigsten Fragen für mich war: Wie werde ich Züchter? Ich weiß noch wie ich mich ca. ein halbes Jahr lang gemüht habe, und am Ende war alles ganz einfach.

Das Beste ist, man wendet sich an einen der vorhandenen Zuchtverbände. Von den jeweiligen Dachverbänden erhält man Auskunft, welcher Verein sich in der Nähe befindet. Dort ist man dann gern bereit, weiter zu helfen.

Für Berliner und Brandenburger ist die Adresse www.berliner-wellensittichzuechter.de zu empfehlen, hier findet man weitere nützliche Tipps und auch Antragsformulare.

Möchte man sich jedoch nicht einem Verband anschließen, aus welchen Gründen auch immer, sollte man sich an das für den jeweiligen Wohnbereich zuständige Amt wenden, welches in der Regel das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt ist, bzw. die untere Naturschutzbehörde des Landkreises, Bezirkes oder der Kommune. Die Anschriften finden Sie in den öffentlichen Telefonbüchern.

Danach genügt eigentlich ein formloser Antrag, welcher folgendes enthalten sollte:

  • Name und Anschrift des Antragstellers, Telefonnummer und wenn vorhanden Faxnummer
  • Der Text könnte folgendermaßen lauten: "Hiermit beantrage ich die Genehmigung für die Haltung und Zucht von Papageien und Sittichen. In meinem derzeitigen Bestand befinden sich......... ."
  • ebenfalls sollte der genaue Standort der Zuchtanlage, falls abweichend vom Wohnort angegeben werden

Sobald der Antrag eingegangen ist und bearbeitet wurde, vereinbart der zuständige Amtstierarzt einen Termin zur Besichtigung der Zuchtanlage und bei Erfüllung aller Haltungsbedingungen (artgerechte Unterbringung und Versorgung ) wird der Antrag in der Regel genehmigt.

Danach ist dann noch eine Verwaltungsgebühr zu entrichten.

In der Genehmigung ist die Auflage enthalten, alle selbstgezüchteten Vögel mit entsprechenden Fußringen zu versehen und ein Nachweisbuch über die Aufnahme, Erwerb und Abgabe von Sittichen und Papageien, sowie über die Behandlung gegen Psittacose zu führen.

Damit ist im Krankheitsfall (Psittakose) jederzeit der Herkunftsnachweis der befallenen Vögel möglich.